Dieses Merkmal beschreibt, ob das Fenster Materialien enthält, die gesundheitsschädlich oder umweltgefährdend sein können. Hersteller müssen bestätigen, dass keine gefährlichen Stoffe freigesetzt werden, die gegen EU‑Vorgaben verstoßen. Die Einstufung erfolgt über die Angaben „Erfüllt“ (es werden keine relevanten Stoffe freigesetzt) oder „Nicht erfüllt“ (es liegen Abweichungen oder fehlende Nachweise vor).
Beispiele:
- Beschichtungen
- Dichtstoffe
- Klebstoffe
- Kunststoffbestandteile
- Holzwerkstoffe
- Oberflächenbehandlungen
- Etc.