Durch die gezielte Auswahl der Sprenghemmungswirkung bewerten Sie die Widerstandsfähigkeit eines Elements gegenüber explosionsbedingten Druckbelastungen. Die Prüfung erfolgt entweder in einem Stoßrohr oder als Freilandversuch und bildet unterschiedliche Belastungsszenarien realitätsnah ab. Während das Stoßrohr eine definierte, gerichtete Druckwelle erzeugt und damit den Widerstand gegenüber explosionsartigen Stoßbelastungen untersucht, bewertet der Freilandversuch die Belastbarkeit gegenüber frei propagierenden Druckanstiegen und komplexen Materialbeanspruchungen im Außenbereich. 

Für beide Prüfverfahren stehen abgestufte Klassen zur Verfügung, die den erreichten Schutzgrad definieren – von Grundschutz bis sehr hoher Widerstandsfähigkeit. Je höher die Klasse, desto stärker ist die Fähigkeit des Elements, Druckwellen, Materialverformungen und strukturellen Schubwirkungen standzuhalten.

4.20.1 Sprenghemmungswirkung – Stoßrohr

Bewertet die Widerstandsfähigkeit eines Elements gegen explosionsartige Druckwellen, die in einem Stoßrohr erzeugt werden.

Klasse Beschreibung
EPR1 Grundschutz gegen explosionsartige Druckbelastung im Stoßrohrversuch.
EPR2 Erhöhter Schutz; widersteht einer stärkeren Druckwelle.
EPR3 Hohe Widerstandsfähigkeit; geeignet für Bereiche mit erhöhten Schutzanforderungen.
EPR4 Sehr hohe Widerstandsfähigkeit; höchste Klasse, ausgelegt für besonders hohe Druckbelastungen.

4.20.2 Sprenghemmungswirkung – Freilandversuch

Dieses Merkmal bewertet die Widerstandsfähigkeit eines Elements gegenüber einer Explosion im Freien, einschließlich Druckanstieg und Materialbeanspruchung.

Klasse Beschreibung
EXR1 Grundschutz; niedrigste Widerstandsstufe.
EXR2 Erhöhter Schutz; widersteht stärkerem Druckanstieg und größeren Schubwirkungen.
EXR3 Hohe Widerstandsfähigkeit; geeignet für sicherheitskritische Anwendungen.
EXR4 Sehr hohe Widerstandsfähigkeit; für anspruchsvolle Schutzanforderungen.
EXR5 Höchste Einstufung; maximale Belastbarkeit bei komplexen, intensiven Explosionsszenarien.

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Verbindlich sind ausschließlich die jeweils gültigen Normen und technischen Bewertungsdokumente.